Operative GmbHs,
Holding GmbH,
Stiftung
Operative GmbHs,
Holding GmbH,
Stiftung
Diese Struktur bietet Unternehmerfamilien steueroptimierte Veranlagung, diskrete Vermögensübertragung, Sicherheit und Angehörigenabsicherung. Ein gezielter Vergleich zwischen Veranlagungsinstrumenten und möglichen Steuersystemen lohnt sich, wenn langfristiger Ertrag zählt.
- Vermögen steueroptimiert strukturieren
- Langfristiger Schutz & Nachfolgeplanung
- Steuervorteile durch Versicherungslösungen
- Flexibel & diskret vererben
Stiftungen – Mehrfachnutzen
Stiftungen, Unternehmensstruktur und
Optimierungspotenzial bei der Veranlagung
Eine durchdachte Vermögensstruktur, bestehend aus operativer GmbH, Holding GmbH und Privatstiftung bietet Unternehmerfamilien und vermögenden Privatpersonen nachhaltige Lösungen zur Vermögenssicherung, steuerlichen Optimierung und Angehörigenvorsorge.
Struktur im Überblick
Operative GmbH: Führt das operative Geschäft, erwirtschaftet Gewinne und bildet die Basis des Vermögensaufbaus.
Holding GmbH: Hält die Beteiligungen an den operativen Gesellschaften, bündelt Gewinne und ermöglicht effiziente steueroptimierte Vermögensverwaltung, Reinvestition und Risikostreuung.
Privatstiftung: Hält die Anteile an der Holding GmbH, sichert den langfristigen Erhalt des Vermögens und dient der Umsetzung des Stiftungszwecks.


Optimierungspotenzial bei der Veranlagung
Die Veranlagung des Stiftungsvermögens ist ein zentrales Instrument, um den Stiftungszweck nachhaltig zu erfüllen. Dabei sind gesetzliche Rahmenbedingungen, steuerliche Regelungen und wirtschaftliche Chancen zu beachten.
Veranlagung und steuerliche Behandlung
Die Wahl des Steuersystems und der Instrumente (Aktien, Anleihen oder Fonds/ETFs) haben relevanten und messbaren Einfluss auf die Nettorendite der Veranlagung. Ebenso hat der Sitz der Fondsgesellschaft, die Umsetzung der Doppelbesteuerungsabkommen einen Einfluss auf die Kosten, die mit der Veranlagung einher gehen.
Maßgeblich ist jedenfalls der Unterschied, ob jährlich Kapitalertragssteuer abgeführt wird, oder bei Nutzung eines Versicherungsmantels eine Eingangssteuer (4%) und keine KESt. (27,5%) während der Veranlagungsphase bezahlt wird. – Je mehr Geld in der Veranlagung bleibt umso stärker kommt der Zinseszinseffekt zum Tragen.

DIE BESTEN LÖSUNGEN FÜR IHRE ZUKUNFT


Zwischensteuer bei der Privatstiftung
In Österreich unterliegen bestimmte Kapitalerträge von Privatstiftungen (z. B. Dividenden, Zinsen, Veräußerungsgewinne) der Zwischensteuer gemäß § 22 KStG in Höhe von derzeit 23 %, unabhängig von einer Ausschüttung. Bei späteren Ausschüttungen an inländische Begünstigte kann diese Zwischensteuer auf Antrag gemäß § 24 Abs. 6 KStG mit der Kapitalertragsteuer angerechnet oder erstattet werden. Laut Regierungsprogramm 2024/25 ist eine Erhöhung der Zwischensteuer auf 27,5 % vorgesehen.
Diskretion und Flexibilität
Versicherungsverträge ermöglichen eine vertrauliche Begünstigung außerhalb der gesetzlichen Erbfolge. Pflichtteilsansprüche bleiben davon unberührt.
Versicherungsnehmer können während der Laufzeit flexibel Begünstigte bestimmen und ändern.
Versicherungssteuergesetz (VersStG)
Das VersStG regelt die Besteuerung von Versicherungsprämien. Die Erträge aus Versicherungsverträgen unterliegen – je nach Vertragsgestaltung und Rechtsform des Versicherungsnehmers – den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes oder Körperschaftsteuergesetzes.

Weitere Vorteile
- Sicherheit und Planbarkeit: Klassische Lebensversicherungen bieten garantierte Leistungen; fondsgebundene Varianten sichern das Vermögen im Deckungsstock des Versicherers.
- Lebenslange Versorgung: Nur Versicherungen garantieren lebenslange Rentenzahlungen und decken das Langlebigkeitsrisiko ab.
- Angehörigenabsicherung: Versicherungsverträge ermöglichen eine diskrete Absicherung von Begünstigten, begründen ein eigenes Rechtsinstitut und sind daher nicht Bestandteil vom Verlassenschaftsverfahren.
Fazit
Versicherungsverträge bieten im Vergleich zu anderen Veranlagungsinstrumenten eine Kombination aus steuerlichen Vorteilen, Diskretion, Flexibilität, Sicherheit
und Angehörigenabsicherung. Die Struktur aus operativen Gesellschaften, Holding GmbH und Privatstiftung eröffnet zahlreiche Optimierungsmöglichkeiten.
- Kapitalsammelbecken – Steueroptimierung
- Angehörigenvorsorge - Ergänzung zum Erbrecht
- Incentivierung von Vorständen/Geschäftsführern – Pensionszusagen
- Bindung von Schlüsselarbeitskräften – Pensionszusagen
Maßgeschneiderte Lösungen - abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse
und Ziele
Maßgeschneiderte Lösungen -
abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse
und Ziele
- Struktur in die Finanzarchitektur bringen
- Risiko/Ertrag professionell managen
- Angehörigenvorsorge implementieren
- Steuern beim Ansparen minimieren uvm.

„Die Befriedigung, die aus Wohlstand erwächst, ist nicht bloß im Besitzen oder in verschwenderischen Ausgaben zu suchen, sondern in seiner weisen Anwendung.“
Miguel de Cervantes
Don Quijote
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Wir zeigen Ihnen, wie Sie Ihr Vermögen steueroptimiert, erbrechtlich und diskret strukturieren.
Ich freue mich auf ein persönliches Beratungsgespräch.
Häufig gestellte Fragen zu Stiftungen und komplexen Unternehmensstrukturen
Warum ist die Kombination aus operativer GmbH, Holding GmbH und Privatstiftung für Unternehmerfamilien sinnvoll?
Diese Struktur ermöglicht eine klare Trennung zwischen operativem Geschäft (GmbH), strategischer steueroptimierte Vermögensverwaltung und Gewinnbündelung (Holding GmbH ) sowie langfristiger Vermögenssicherung und Nachfolgeplanung / Angehörigenvorsorge für Unternehmerfamilien. Sie bietet sowohl rechtliche als auch steuerliche Vorteile und kann dafür sorgen, dass Vermögen nachhaltig und generationsübergreifend gesichert wird.
Wie werden Erträge in einer Privatstiftung besteuert?
Kapitalerträge wie Dividenden, Zinsen und Veräußerungsgewinne unterliegen der Zwischensteuer gemäß § 22 KStG, derzeit in Höhe von 23 % (geplant 27,5 %). Diese Steuer fällt auch ohne Ausschüttung an. Bei späterer Ausschüttung an inländische Begünstigte kann die Zwischensteuer auf Antrag gemäß § 24 Abs. 6 KStG mit der Kapitalertragsteuer (KESt) verrechnet oder erstattet werden.
Welche Vorteile bieten Versicherungsprodukte im Vergleich zur direkten Kapitalveranlagung?
Versicherungsprodukte (wie fondsgebundene oder klassische Lebensversicherungen) ermöglichen steuerliche Aufschub- oder Stundungseffekte, da Erträge meist erst bei Auszahlung besteuert werden (§ 27 Abs. 5 EStG). Dadurch entsteht ein Zinseszinseffekt, der langfristig zu einer höheren Nettorendite führt. Zudem bieten Versicherungen Diskretion im Erbfall, Schutz bei Berufsunfähigkeit und durch die Verrentung auch lebenslange Versorgung.
Wie schützt eine Versicherung vor Pflichtteilsansprüchen?
Versicherungsverträge ermöglichen es, Begünstigte gezielt außerhalb der gesetzlichen Erbfolge zu benennen. Die Auszahlung erfolgt direkt an diese Personen, ohne in den Nachlass zu fallen. Wichtig – Pflichtteilsansprüche werden dadurch nicht aufgehoben, aber das im Vertrag gebundene Vermögen wird aus der Erbmasse herausgehalten, was die Vermögensweitergabe diskreter und oft konfliktfreier macht.