Geschäftsführer-Gesellschafter
entnehmen Kapital steuerbegünstigt
Geschäftsführer-Gesellschafter
entnehmen Kapital steuerbegünstigt
Viele GmbH-Geschäftsführer denken beim Thema Altersvorsorge zuerst an private Lösungen. Doch es gibt eine bessere Möglichkeit: die betrieblich organisierte Pensionsvorsorge. Besonders vorteilhaft ist sie für geschäftsführende Gesellschafter, also Geschäftsführer, die auch Anteile an der GmbH besitzen.
- Know How nutzen und Steuern sparen
- Steueroptimierten Vermögensaufbau sichern
- Wohlstand auch in der Pension
- Bonifikationsmodelle und Vorsorge kombinieren
Pensionsvorsorge für GmbH-Geschäftsführer
Warum Geschäftsführer vorsorgen sollten
Geschäftsführer und leitende Angestellte verdienen in der aktiven Berufslaufbahn meist
deutlich mehr, als sie später als Pension bekommen – diese Lücke gilt es zu schließen.
Die direkte Leistungszusage - Die beste Lösung
Eine der besten Möglichkeiten für geschäftsführende Gesellschafter, die mehr als 25 % Anteile am Unternehmen halten, ist die sogenannte direkte Leistungszusage. Dabei verpflichtet sich Ihre GmbH, Ihnen im Ruhestand eine Pension zu zahlen – entweder als monatliche Rente oder als einmalige Kapitalauszahlung.
Die GmbH bildet Rückstellungen, hat Aufwand aus Prämienzahlungen und aktiviert das Deckungskapital aus dem Fondsanteil nach dem Niederstwertprinzip. Das mindert den Gewinn und senkt die Körperschaftsteuer. Sie selbst zahlen erst im Ruhestand Steuern – und unter bestimmten Bedingungen sogar nur nach dem Hälftesteuersatz bei einer Kapitalabfindung. Wichtig: Die wesentliche Beteiligung (> 25 %) muss mindestens 7 Jahre vor dem Pensionsantritt bestanden haben, der Pensionsantritt frühestens mit 60 Jahren erfolgen und die Geschäftsführertätigkeit beendet werden.


Kapital statt Rente: Die attraktive Auszahlung
Viele geschäftsführende Gesellschafter entscheiden sich bei Pensionsantritt für eine einmalige Kapitalauszahlung, da diese unter den oben genannten Bedingungen oft nur zum halben Steuersatz versteuert werden muss.
Rückdeckungsversicherung –
Sicherheit für die GmbH
Um sicherzustellen, dass die GmbH die Pensionszusage erfüllen kann, wird oft eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Diese sichert die Leistung an die GmbH ab, die dann an den Geschäftsführer ausbezahlt, oder direkt an den Begünstigten.
Risiken kennen und vermeiden
Ohne Rückdeckung muss die GmbH aus eigenen Mitteln zahlen. Eine zu hohe Zusage relativ zum Gehalt kann vom Finanzamt als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden. Fehlende Kontrolle der Rückstellungen birgt Unterdeckungsrisiken. Eine regelmäßige Überprüfung der Übereinstimmung von Buchhaltung, Rückdeckungsvertrag und Bilanz ist unerlässlich.

DIE BESTEN LÖSUNGEN FÜR IHRE ZUKUNFT


Praxisbeispiel: Herr Berger sichert sich
nach Steuer € 500.000
Herr Berger ist 45 Jahre alt, hält 60 % an seiner GmbH und plant mit 65 in Pension zu gehen. Er schließt eine Pensionszusage mit Kapitaloption ab und sichert sich € 500.000 nach Steuern, finanziert über eine Rückdeckungsversicherung. Da er mehr als 25 % beteiligt ist und die Beteiligung mindestens 7 Jahre vor Pensionsantritt besteht, erfüllt er bereits wesentliche Voraussetzungen für den Hälftesteuersatz. Die weiteren Voraussetzungen sind im Individualfall durch den Steuerberater zu überprüfen.
Checkliste: So setzen Sie Ihre Pensionsvorsorge um
- Sind Sie wesentlich beteiligt (über 25 %)?
- Besteht diese Beteiligung seit mindestens 7 Jahren vor Pensionsantritt?
- Haben Sie die erforderlichen Prämienzahlungen berechnet?
- Ist die Prämienzahlung für die GmbH leistbar?
- Liegt die errechnete Pension unter 80 % des letzten Aktivbezugs?
- Gibt es passende, abgestimmte Verträge?
- Ist eine Rückdeckungsversicherung vorhanden?
Fazit
Für GmbH-Geschäftsführer:innen – und besonders geschäftsführende Gesellschafter:innen – ist die direkte Leistungszusage mit Kapitaloption eine der besten Möglichkeiten, langfristig und steueroptimiert für den Ruhestand vorzusorgen.
Sie bauen aus dem Cashflow Ihrer GmbH Privatvermögen auf, senken die Steuerlast des Unternehmens und haben im Einzelfall die Möglichkeit, beim Pensionsantritt Kapital zum Hälftesteuersatz zu beziehen – sofern alle steuerlichen Voraussetzungen (u. a. > 25 % Beteiligung, mindestens 7 Jahre, Mindestalter 60 Jahre,..) erfüllt sind – hier erfahren Sie wie ein Win-Win Modell für Ihre Schlüsselarbeitskräfte oder eine steueroptimierte Abfindung für Geschäftsführer und Vorstände umsetzen.
Maßgeschneiderte Lösungen - abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse
und Ziele
Maßgeschneiderte Lösungen -
abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse
und Ziele
- Struktur in die Finanzarchitektur bringen
- Risiko/Ertrag professionell managen
- Angehörigenvorsorge implementieren
- Steuern beim Ansparen minimieren uvm.

„Die Befriedigung, die aus Wohlstand erwächst, ist nicht bloß im Besitzen oder in verschwenderischen Ausgaben zu suchen, sondern in seiner weisen Anwendung.“
Miguel de Cervantes
Don Quijote
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Ich freue mich auf ein persönliches Beratungsgespräch.
Häufig gestellte Fragen zu Pensionszusagen für Geschäftsführer
Wann gilt der Hälftesteuersatz bei einer Kapitalabfindung?
Nur wenn die wesentliche Beteiligung (> 25 %) mindestens 7 Jahre vor Pensionsantritt bestand, der Pensionsantritt frühestens mit 60 Jahren erfolgt und die Geschäftsführertätigkeit beendet wird und keine sozialversicherungspflichtigen Einkünfte bezogen werden.
Was ist der Unterschied zwischen privater und betrieblicher Pensionsvorsorge?
Private Vorsorge zahlt man aus Nettoeinkommen, betriebliche Vorsorge erfolgt aus unversteuertem GmbH-Gewinn und spart KÖSt. Der Unterschied bei gleichem Aufwand für die GmbH liegt je nach Progressionsstufe bei 30% – 40% höherem angespartem Kapital, sofern über die GmbH im Versicherungsmantel veranlagt wird.
Was bedeutet Fremdüblichkeit bei der Pensionszusage?
Fremdüblichkeit heißt, dass die Pensionszusage so gestaltet sein muss, wie sie auch ein fremder Geschäftsführer erhalten würde – in Höhe, Bedingungen, Finanzierung und Vertragsgestaltung.
Warum ist eine Rückdeckungsversicherung wichtig?
Die Rückdeckungsversicherung sichert die Erfüllung der Pensionszusage finanziell ab. Sie stellt sicher, dass die GmbH auch bei Liquiditätsengpässen oder im Pensionsfall zahlen kann.
Kann die Pensionszusage angepasst werden?
Ja, aber nur mit fachkundiger Beratung. Änderungen müssen sowohl in der Pensionszusage als auch in der Rückdeckungsversicherung abgestimmt sein, um steuerliche Nachteile und Unterdeckungen zu vermeiden. Willkürliche Erhöhungen können als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft werden.Fazit: Jetzt Pensionsvorsorge clever planen