Aktiver Vermögensaufbau mit Weitblick und starken Partnern

Kombination der Steuervorteile
des Gewinnfreibetrags mit
ertragreichen Fonds

Kombination der Steuervorteile
des Gewinnfreibetrags mit
ertragreichen Fonds

Steuern sparen & Zukunft sichern.
Notwendige Investitionen in das Unternehmen tätigen, steuerliche Vorteile für Selbständige und Freiberufler nutzen und parallel ertragreich in Fonds investieren. Eine gute Kombination für strukturierten Vermögensaufbau!

Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag (ibGFB)

Steuern sparen und investieren –
So nutzen Unternehmer den Gewinnfreibetrag optimal

Mit dem Gewinnfreibetrag können Selbständige, Freiberufler, Einzelunternehmer und Mitunternehmer von Personengesellschaften in Österreich ihre Steuerlast deutlich senken. Diese steuerlichen Vorteile bieten nicht nur Entlastung, sondern auch eine Chance, zukunftsorientiert ins eigene Unternehmen zu investieren.

 

Steuerfrei investieren

Besonders profitieren Unternehmen, die in neue, abnutzbare, begünstigte Wirtschaftsgüter investieren. Diese Investitionen müssen mindestens vier Jahre genutzt und sauber dokumentiert werden (z. B. durch Rechnungen und Anlageverzeichnisse), um die steuerliche Anerkennung zu sichern.

Der Gewinnfreibetrag (§10 EStG) gilt für betriebliche Einkünfte natürlicher Personen. Ab einem Gewinn bis 33.000 EUR (Stand 2025) gibt es automatisch einen Grundfreibetrag von 15 %, also 4.950 EUR. Wer darüber hinaus in begünstigte Wirtschaftsgüter investiert, kann bis zu 46.400 EUR jährlich steuerfrei stellen.

Achtung – Nicht begünstigt sind u.a. gebrauchte und geringwertige Wirtschaftsgüter.

KESt-frei im Versicherungsmantel
Vermögen aufbauen

Eine beliebte Möglichkeit für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag ist die Anlage in §14-Fonds. Eine Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung ist eine dokumentierte Mindesthaltedauer von 4 Jahren. Noch attraktiver kann die Kombination mit einem steuerlich optimierten Versicherungsmantel (z. B. fondsgebundene Lebensversicherung) sein, da hierbei während der Ansparphase keine KESt. auf die Erträge anfällt. Das und  ertragsstärkere Fonds bringen deutliche Vorteile durch den Zinseszinseffekt.

Die optimale Gestaltung der Kombinationslösung richtet sich nach den individuellen Zielen und der geplanten Anlagedauer. 

Eine clevere Kombination aus §14-Fonds und Versicherungsmantel kann nicht nur steuerlich, sondern auch strategisch (Kombination einer Pensionszusage der GmbH an den GF und ibGFB an den E/A Rechner als zB EPU) – Details:  steuerlich optimierten Pensionsvorsorge für bedeutende (> 25% Anteile) GmbH Geschäftsführer.

DIE BESTEN LÖSUNGEN FÜR IHRE ZUKUNFT

Fazit

Der investitionsbedingte Gewinnfreibetrag ist der zentrale Hebel, um als Freiberufler:in oder Selbständige:r in Österreich Steuerersparnisse zu realisieren und gezielt in die Zukunft zu investieren. In Kombination mit einer durchdachten Investmentstrategie – etwa durch §14-Fonds und Versicherungsportfolios – lassen sich Steuervorteile und Ertragschancen optimal verbinden. Nutzen Sie diese Chance, um Ihr Unternehmen finanziell zu stärken und die Kapitalertragsteuer langfristig zu reduzieren.

Maßgeschneiderte Lösungen - abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse
und Ziele

Maßgeschneiderte Lösungen -
abgestimmt auf Ihre Bedürfnisse
und Ziele

„Die Befriedigung, die aus Wohlstand erwächst, ist nicht bloß im Besitzen oder in verschwenderischen Ausgaben zu suchen, sondern in seiner weisen Anwendung.“

Miguel de Cervantes

Don Quijote

Kostenloses Erstgespräch anfordern!

Kombinieren Sie steuerliche Vorteile mit höheren Ertragschancen – Beratungstermin vereinbaren.

Ich freue mich auf ein persönliches Beratungsgespräch.

Häufig gestellte Fragen zum investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Was ist der Gewinnfreibetrag?

Der Gewinnfreibetrag reduziert die Steuerlast von Einzelunternehmer:innen, Freiberufler:innen und Mitunternehmer:innen in Personengesellschaften in Österreich. Er besteht aus zwei Teilen: einem Grundfreibetrag (15 % bis 33.000 EUR Gewinn, max. 4.950 EUR) und einem investitionsbedingten Freibetrag (bis max. 46.400 EUR jährlich), der durch Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter oder §14-Fonds genutzt werden kann.

Der Investitionsfreibetrag ist eine zusätzliche steuerliche Begünstigung für neue, abnutzbare Wirtschaftsgüter in Zukunftsbereichen wie Digitalisierung, Ökologisierung oder Gesundheit. Damit dieser geltend gemacht werden kann, müssen die Wirtschaftsgüter mindestens vier Jahre genutzt und sauber dokumentiert werden.

§14 Fonds sind solche, die für den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag genutzt werden können. Bnke, Finanzportale weisen diese aus. 

§ 14 Fonds sind weithin bekannt, die Kombinationsmöglichkeit stellt eine unserer Neuigkeiten dar. Die hier beschriebene Optimierung wird erreicht, durch die Kombination der laufendenden Veranlagung in ertragreicheren Fonds in einem steuerlich begünstigten Versicherungsmantel und der Zuzahlung der nach 4 Jahren abgereiften Fonds abzüglich KESt.